CBD oder Cannabidiol wird aus den Blättern von Nutzhanfpflanzen gewonnen. Angeboten werden auch Blüten, die diesen Inhaltsstoff enthalten. Viele Menschen bringen Hanf vor allem mit der berauschenden Wirkung von Marihuana und dem illegalen Konsum von Drogen in Verbindung.
Dabei wird übersehen, dass Hanf und Hanfprodukte auch eine lange Historie als legal verzehrte Lebensmittel haben und außerdem als Arzneimittel eingesetzt werden.
Wie sind Cannabidiole in diesen Grenzbereichen verschiedener rechtlicher Kategorisierungen einzuordnen? Kannst du sie in Deutschland ohne rechtliche Beschränkung erwerben? Wir haben hier Antworten für dich.
Hanfpflanzen mit unterschiedlichen Eigenschaften
Das, was wir gemeinhin als Cannabis kennen, bezeichnet eine Gruppe von verschiedenen Pflanzen. Der sogenannte Nutz- oder Industriehanf ist dabei schon lange in der kommerziellen Nutzung bekannt. Aus ihm werden Hanfprodukte wie zum Beispiel Hanföl oder -mehl hergestellt, die als Lebensmittel im freien Verkauf sind.
Auch die Cannabidiole werden aus Nutzhanf extrahiert. Es handelt hier sich um Hanfarten mit dem Zusatz „sativa“ in ihrem botanischen Namen (siehe Cannabis Sativa). Diese Pflanzen sind sehr arm an THC (Tetrahydrocannbinol). Das ist für die rechtliche Einordnung und die Eigenschaften von Nutzhanf wichtig.
Tetrahydrocannbinol bedingt die rauschhafte und suchterzeugende Wirkung von Cannabisextrakten und ist vor allem in Arten enthalten, die den Zusatz „indica“ tragen.Cannabidiole aus Nutzhanf haben dagegen keine Rauschwirkungen und sind auch nicht suchterzeugend.
In der EU gibt es zertifizierte Samen mit geringen Gehalten an Tetrahydrocannbinol, die nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in der Verkehrsfähigkeit eingeschränkt werden.
Warum sind Cannabidiole für Verbraucher interessant?
In den letzten Jahren haben wir global und auch in Deutschland begonnen, diese Stoffgruppe intensiver wissenschaftlich zu erforschen. Es wurde festgestellt, dass sie potenziell im menschlichen Organismus viele gesundheitsfördernde Wirkungen entfalten könnte.
Das liegt daran, dass Cannabidiole bestimmte Rezeptorstellen unter anderem im menschlichen Gehirn besetzen können. Ihre Oberfläche passt zur Oberfläche dieser Rezeptoren. Mit ihnen verbinden sich normalerweise körpereigene Stoffe, die zum Beispiel Reize bei der Schmerzentstehung weitergeben.
Werden die Rezeptoren stattdessen von Cannabidiolen besetzt, können von Menschen als unangenehm empfundene Erscheinungen wie Schmerz oder Übelkeit positiv beeinflusst werden.
Unter anderem werden durch die Anlagerung an diesen Rezeptoren durch CBD weitere körpereigene Stoffe freigesetzt, die zum Beispiel Schmerzen lindern oder die Stimmung aufhellen.
Die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich zur spezifischen Wirkweise von Cannabidiolen ist noch nicht abgeschlossen.
Beschrieben werden unter anderem Wirkungen bei Schmerzen, Epilepsie, bei den Nebenwirkungen einer Chemotherapie, bei Depressionen und in der Suchtbehandlung. Viele Menschen finden Erleichterung, wenn sie Produkte mit Cannabidiolen anwenden.
Dabei sind nach derzeitigem Kenntnisstand kaum oder keine Nebenwirkungen innerhalb eines bestimmten Spektrums bei der Dosierung festzustellen, wobei auch hier die weitere wissenschaftliche Forschung notwendig ist.
Was genau ist CBD?
Nutzhanfpflanzen enthalten über 100 bisher bekannte Wirkstoffe, unter anderem Cannabidiole. Diese Substanzen sind in der Pflanze zunächst in einer ursprünglichen, inaktiven Form als CBDa enthalten. Diese wird auch als „saure Vorstufe“ des Cannabidiols bezeichnet, da es sich um eine Carbonsäure handelt.
Carbonsäuren sind in der Natur sehr verbreitet. Hier ist beispielsweise auch Essigsäure einzuordnen.
Durch bestimmte Extraktionsverfahren kann CBDa in eine aktive Form umgewandelt werden. Der Prozess wird als Decarboxylierung bezeichnet, weil dabei ein bestimmter Baustein aus dem CBDa Molekül herausgelöst wird. Der gewonnene Extrakt wird später in der Regel dann in Öl versetzt oder auch in Kristallform angeboten.
Extrahiert werden kann CBD beispielsweise durch Erhitzung, unter Einsatz einer bestimmten Form von CO2 oder mit Lösungsmitteln wie Butan, Hexan, Isopropylalkohol oder Ethanol. Es kann bei rechtlicher Einordnung eines pflanzlichen Extraktes auch auf die gewählte Extraktionsmethode ankommen.
Wie ist der rechtliche Hintergrund in Deutschland?
Pflanzliche Extrakte jedweder Art können rechtlich in verschiedene Produktkategorien eingeordnet werden. Diese haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen.
Produkte, die pflanzliche Extrakte enthalten oder aus solchen bestehen, können Lebensmittel (hier ist auch die Unterkategorie Nahrungsergänzung angesiedelt) oder Arzneimittel sein. Bei den Lebensmitteln unterscheidet man außerdem noch die neuartigen Lebensmittel (Novel Food), auf die wir später noch eingehen.
Verschiedene Produktkategorien werden unterschiedlich rechtlich bewertet
Beschränkt der Gesetzgeber die Verwendung und den Verkauf bestimmter pflanzlicher Extrakte, dann geht es in der Regel darum, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Es erscheint in diesem Zusammenhang etwa sinnvoll, dass rausch- und suchterzeugende Stoffe nicht durchweg legal zu erwerben sind.
Im Bereich der Cannabis Artikel sind deshalb Extrakte, die reich an THC sind, nicht ohne Weiteres legal zu kaufen. Sie unterliegen strengen Beschränkungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und dürfen eingeschränkt legal nur mit ärztlicher Verschreibung als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.
Solche Einschränkungen in der legalen Verkehrsfähigkeit werden auch auf überstaatlicher und internationaler Ebene als wichtig angesehen. Das UN-Abkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen führt Produkte mit einem bestimmten Gehalt an Tetrahydrocannabinol auf; CBD als Substanz grundsätzlich nicht.
Die rechtliche Einordnung von Pflanzenextrakten kann sehr komplex werden, wenn ein Extrakt zwei oder noch mehr unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden kann und wird. Das ist bei Cannabis Extrakten der Fall. Dabei kommt es auch darauf an, ob CBD als Extrakt isoliert wird, oder aber als Vollspektrum Öl mit allen Bestandteilen aus im Hanföl enthalten ist.
Gehalt an Tetrahydrocannabinol beschränkt
Zum einen finden sich hier die Extrakte, die dem BtMG zugeordnet werden. Die Abgrenzung liegt hier in Deutschland zurzeit bei einem THC-Gehalt von 0,2 Prozent. Diese Beschränkung ist wichtig, um Extrakte die sowohl Cannabidiole als auch Tetrahydrocannabinol enthalten, im Bereich der Betäubungsmittel abgrenzen zu können.
Die 0,2 Prozent Grenze gilt allerdings nach Meinung vieler Experten für den Extrakt an sich. Für das Endprodukt, das du als Verbraucher zum Beispiel in einem Öl kaufen kannst, werden von dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) verschiedene Richtwerte empfohlen. Diese beziehen sich auf das Produkt und mg/pro Körpergewicht für Lebensmittel.
Für eine Abgrenzung zum Betäubungsmittelbereich ist die 0,2 Prozent zunächst aussagefähig.
Merke: Zurzeit gelten CBD Extrakte, die nicht mehr als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol enthalten, in Deutschland nicht als Betäubungsmittel.
Cannabidiole – sind sie Arzneimittel?
Im September 2016 wurde Cannabidiol der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung hinzugefügt. CBD ist also ein Arzneimittelstoff.
Die Anlage 1 beschreibt verschreibungspflichtige Stoffe. Regelmäßig wäre der Verkauf damit nur legal, wenn das Cannabidiol von einem Arzt verschrieben werden würde.
Dennoch werden zurzeit verschiedene Produkte mit Cannabidiolen ohne behördliche Beanstandung in Deutschland verkauft, hauptsächlich über das Internet. Die rechtliche Situation ist dabei weiterhin unsicher. Wir können daraus nicht ableiten, ob und wie die Behörden zukünftig damit umgehen werden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz betrachtet CBD Produkte zurzeit ohne eine Arzneimittelzulassung oder Zulassung als neuartiges Lebensmittel nicht als legal verkehrsfähig in Deutschland.
Es sind auch diese Gesichtspunkte für die rechtliche Bewertung interessant:
- Die Einordnung als verschreibungspflichtiger Extrakt ist ohne eine Begrenzung der Dosierung erfolgt. Dies zunächst uneingeschränkt. Da zurzeit der Verkauf von CBD-Produkten aber geduldet zu werden scheint, ergibt sich die Frage, ob sich Verkäufer hier auf diese Duldung berufen können.Als CBD 2016 auf die Liste der verschreibungspflichtigen Substanzen aufgenommen wurde, galt eine Übergangszeit für Produkte, die bereits auf dem Markt waren. Einige Rechtsexperten bezweifeln die Einordnung CBD-haltiger Lebensmittel als Arzneimittel.
- Die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt unter anderem auch in der Bewerbung von Produkten. Produkte, die Cannabidiol enthalten, dürfen also zurzeit nicht mit Aussagen beworben werden, die eine krankheitsbezogene Wirkung erkennen lassen.
Geht es hier um Novel Food?
Die Novel Food Verordnung der Europäischen Union stuft bestimmte Lebensmittel als neuartig ein und unterwirft diese einem Zulassungsverfahren, bevor sie in der EU legal verkauft werden dürfen. Die Verordnung zielt dabei weniger auf den Verbraucherschutz als auf eine Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten und des Marktzugangs in der EU ab.
Wurde ein Lebensmittel vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt, gilt es als neuartig. CBD wird momentan in diesen Bereich eingeordnet. Dabei kann die Bewertung als Novel Food auch bei den eingesetzten Extraktionsmethoden, vor allem den Lösungsmitteln ansetzen.
Merke: CBD gilt in Form eines isolierten Extraktes als Novel Food. Das CBD Vollspektrum Öl sollte davon ausgenommen sein, da Öl aus Hanf schon 1997 bekannt und auf dem Markt bereitgestellt wurde.
Blüten sind nicht legal verkäuflich?
Bei den CBD Blüten ist die rechtliche Einordnung in Deutschland und anderen europäischen Ländern besonders kompliziert. Sie unterfallen als Pflanzenteile nicht der Novel Food Verordnung und sind auch kein Arzneimittel, weil es sich hier nicht um einen gesondert gewonnen Extrakt handelt. Das gilt, solange Hanfblüten nicht zusätzlich isolierte Cannabidiole zugeführt werden.
Jedoch sind viele Behörden der Auffassung, dass die Blüten dem Betäubungsmittelgesetz unterfallen, weil die Anlage 1 zum BtMG hier Cannabis wie folgt listet:
„Von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind solche Pflanzenteile, deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und deren Verkehr ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“
Das Oberlandesgericht in Hamm hat 2016 in einem Urteil angenommen, dass der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht so einfach zu verneinen sei. (OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 – 4 RVs 51/16). Darauf berufen sich viele Behörden und verbieten den Vertrieb.
Fazit: Rechtslage in Bezug auf Cannabidiol bzw. CBD ist unübersichtlich
In Deutschland und der EU ist die rechtliche Situation bei Produkten mit Cannabidiolen sehr unübersichtlich. Neben Gefahrenabwehraspekten spielen auch die Interessen der pharmazeutischen Industrie eine Rolle, die Cannabidiole für sich als potenziell gewinnbringende pharmazeutische Substanz entdeckt haben.
Zurzeit werden in Deutschland weiterhin Produkte als Lebensmittel mit CBD verkauft. Du gehst hier als Verbraucher kein Risiko ein. Wie sich die behördliche Praxis weiterentwickelt, können wir nicht abschätzen. Immer häufiger treten Berichte über Verbote und Beschränkungen auf der Ebene des Handels auf.
Wir werden dich auf dem Laufenden halten und haben dir in der folgenden Tabelle das Thema noch einmal für die derzeitige Situation in Deutschland zusammengefasst:
Produkt | Rechtliche Einordnung (Deutschland) |
Vollspektrum Öl | Als Lebensmittel wohl legal, wenn unter 0,2 Prozent THC |
Produkte mit isolierten Extrakten | Arzneimittel und/oder Novel Food |
Blüte ursprünglich | Oft als Betäubungsmittel bewertet |
Blüte mit Extrakt versetzt | Unterfällt BtMG, Arzneimittel und Novel Food |
Wir gehen davon aus, dass es in nächster Zeit zu einer Klärung der Rechtslage kommt, auch unter Novel Food Aspekten. Dabei ist zurzeit nicht erkennbar, ob Produkte mit Cannabidiolen völlig vom Markt genommen werden.
Es wird aber voraussichtlich in Deutschland und auf EU-Ebene mindestens zu weiteren Vorgaben bei den Dosierungen kommen müssen, um deutliche Abgrenzungen zu finden.
Hinweis und Haftungsausschluss: Auf den Internet-Seiten von cbdoele.org wird über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD berichtet. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen. Die Texte machen keinerlei Vorschlag zur möglichen Zweckbestimmung und dienen lediglich der Aufklärung, Weiterbildung und Informationsweitergabe. Sie dienen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose, Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen in keinster Weise die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Außerdem erheben die Texte weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir, den Arzt deines Vertrauens zu konsultieren.